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   OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97   

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https://dejure.org/1998,5017
OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97 (https://dejure.org/1998,5017)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.1998 - 16 Wx 337/97 (https://dejure.org/1998,5017)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 1998 - 16 Wx 337/97 (https://dejure.org/1998,5017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4
    Antragauslegung bei der Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Unzulässigkeit eines Anfechtungsantrages wegen Unbestimmtheit

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Beschlussanfechtung: Auslegung des Anfechtungsantrags mit Hilfe des Protokolls der Wohnungseigentümerversammlung

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 970
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 25.04.1996 - 16 Wx 50/96

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Dieser Grundsatz gilt auch im Recht des Wohnungseigentumsverfahrens, erfährt hier freilich eine Einschränkung im Verfahren der Beschlußanfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BayObLGZ 74, 172, 174; OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln vom 25.4.1996, 16 Wx 50/96= WuM 96, 499).

    Deshalb müssen diejenigen Beschlüsse, die gerichtlich überprüft werden sollen, nach Inhalt oder Tagesordnungspunkt (TOP) konkret bezeichnet werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln, WuM 96, 499).

    Hierbei ist, da es sich bei dem Rechtsschutzgesuch um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt, auf den objektiven Erklärungswert abzustellen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397 ; OLG Köln, WuM 96, 499, 500).

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1994 - 3 W 85/94
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Dieser Grundsatz gilt auch im Recht des Wohnungseigentumsverfahrens, erfährt hier freilich eine Einschränkung im Verfahren der Beschlußanfechtung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG (vgl. BayObLGZ 74, 172, 174; OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln vom 25.4.1996, 16 Wx 50/96= WuM 96, 499).

    Deshalb müssen diejenigen Beschlüsse, die gerichtlich überprüft werden sollen, nach Inhalt oder Tagesordnungspunkt (TOP) konkret bezeichnet werden (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397; OLG Köln, WuM 96, 499).

    Hierbei ist, da es sich bei dem Rechtsschutzgesuch um eine empfangsbedürftige Erklärung handelt, auf den objektiven Erklärungswert abzustellen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 95, 397 ; OLG Köln, WuM 96, 499, 500).

  • BayObLG, 30.05.1995 - 2Z BR 41/95

    Absehen von einer mündlichen Verhandlung bei Rückverweisung der Sache vom

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Zulässig wäre auch die Anfechtung sämtlicher Beschlüsse aus einer Eigentümerversammlung, wobei diese Vorgehensweise im Falle einer späteren Teilrücknahme mit einem Kostenrisiko verbunden ist (OLG Zweibrücken, a.a.O., S. 398; OLG Köln, a.a.O., S. 500; BayObLG, NJW-RR 95, 1166).

    Dagegen liegt der Entscheidung des BayObLG vom 30.05.1995 (NJW-RR 95, 1166) eine andere Fallkonstellation zugrunde, worauf das Landgericht zu Recht hingewiesen hat.

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus OLG Köln, 02.02.1998 - 16 Wx 337/97
    Für den hier interessierenden Antrag nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ist auf die oben erwähnte Rechtsprechung zu verweisen (BayOblGZ 74, 172 = NJW 74, 1910 m.w.N.), wonach das Gericht an den erklärten Inhalt des Sachantrags gebunden ist.
  • OLG Stuttgart, 12.03.2012 - 5 W 32/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Gerichtliches Ermessen bei Bemessung des Streitwerts

    Dass eine Reduzierung des Umfangs der Anfechtung zwischen Klagfrist und Klagbegründungsfrist im WEG-Verfahren als Teilrücknahme anzusehen ist, die u.U. Kostenfolgen auslöst, entspricht auch der breiten Auffassung von Rechtsprechung und Literatur (BayObLG, B. v. 30.05.1995, Az. 2Z BTR 41/95, NJW-RR 1995, 1166, 1167; OLG Köln, B. v. 02.02.1998, Az. 16 Wx 337/97, NZM 1998, 970, 971; Jennißen/Suilmann, WEG, § 46 Rn. 87 u. § 49a GKG Rn. 18; Abramenko in: Riecke/Schmid a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2014 - 18 W 53/12

    Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die

    Bei der Beschlussanfechtung nach dem WEG verhält es sich dagegen anders: Wie bei der aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsklage, der die Beschlussanfechtung nach dem WEG nachgebildet ist, muss im Interesse der Rechtssicherheit und Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bereits mit Ablauf der Klagefrist feststehen, in welchem Umfang Beschlüsse angegriffen sind (vgl. etwa Hüffer, AktG, 10. Aufl., § 246 Rn. 26; auch das BayObLG NJW-RR 1995, 1166, das OLG Köln NZM 1998, 970 und das OLG Stuttgart ZMR 2012, 560 gehen davon aus, dass eine Beschränkung der Anfechtung zwischen Klagefrist und Klagebegründungsfrist im WEG-Verfahren als Teilrücknahme zu werten ist.).
  • OLG Köln, 14.04.2000 - 16 Wx 13/00

    Verfahren vor Beseitigung größerer baulicher Mängel

    Bei der Entscheidung hierüber war das Landgericht im WEG-Verfahren weder an den Wortlaut der Anträge, noch an die vorgegebene Reihenfolge gebunden, sondern hatte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine sachgerechte Entscheidung zur Erreichung des angestrebten Ziels zu treffen (vgl. z. B. Merle a.a.O. § 44 Rdn. 34; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727).
  • OLG Köln, 10.01.2000 - 16 Wx 193/99

    Tatbestand in der WEG -Entscheidung

    Im WEG-Verfahren ist das Gericht - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Fall eines Beschlussanfechtungsantrags nach § 23 Abs. 4 WEG - grundsätzlich nicht an die Anträge der Beteiligten gebunden, sondern hat - sofern möglich - den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen und diesen zu bescheiden (vgl. BayObLG NZM 1999, 1148 = ZMR 1999, 847; Senat OLGR Köln 1998, 242 = NZM 1998, 970 = ZMR 1999, 727 m. Anm. Rau; Merle a.a.O. § 44 Rd. 34).
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